Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2024
Sonstiges
19.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.07.2024
Sonstiges
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.08.2018
Entscheidungen im Verfahren
02.08.2018
Termine
03.08.2016
Termine
26.01.2016
Termine
29.07.2015
Termine
26.05.2015
Termine
27.01.2015
Termine
28.05.2014
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2014
Eröffnungen
17.03.2014
Sicherungsmaßnahmen
08.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
24.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
16.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006